ANERKANNTE WEITERBILDUNG

Weiter­bildungs­stätten

Für das strukturierte Erlernen der festgelegten Interventionen ist eine mindestens 12 Monate (aufteilbar in 2 × 6 Monate) dauernde Fortbildungsperiode an von der SSIPM anerkannten Weiterbildungsstätten obligatorisch.

Weiterbildungsstätten SSIPM

Anerkennung

Als Weiterbildungsstätten für die interventionellen Techniken können Spitäler, Kliniken, Zentren und Praxiseinrichtungen der Fachrichtungen Anästhesiologie, Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Rheumatologie anerkannt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:

Kader & Tutorat

Kaderärztin / Kaderarzt, Tutorin / Tutor mit interdisziplinärem Schwerpunkt «Interventionelle Schmerztherapie (SSIPM)».

Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept, das die gezielte Fortbildung der Kandidatin / des Kandidaten in interventioneller Schmerztherapie regelt.

Spezifische Definitionen

Kategorie A
Pain Training Center – A (1 year)
Kategorie B
Pain Clinic – B (1 year)
Kategorie C
Pain Consultation – C (6 months)

Antrag

Möchten Sie als SSIPM-Weiterbildungsstätte anerkannt werden? Reichen Sie einfach Ihren schriftlichen Antrag ein – zusammen mit:

Die anerkannten Weiterbildungsstätten

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Nehmen Sie am
SSIPM-Register teil

Dokumentieren Sie Behandlungsverläufe systematisch und tragen Sie zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der interventionellen Schmerzmedizin in der Schweiz bei.

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