ANERKANNTE WEITERBILDUNG

Weiter­bildungs­stätten

Für das strukturierte Erlernen der festgelegten Interventionen ist eine mindestens 12 Monate (aufteilbar in 2 × 6 Monate) dauernde Fortbildungsperiode an von der SSIPM anerkannten Weiterbildungsstätten obligatorisch.

Weiterbildungsstätten SSIPM

Anerkennung

Als Weiterbildungsstätten für die interventionellen Techniken können Spitäler, Kliniken, Zentren und Praxiseinrichtungen der Fachrichtungen Anästhesiologie, Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Rheumatologie anerkannt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:

Kader & Tutorat

Kaderärztin / Kaderarzt, Tutorin / Tutor mit interdisziplinärem Schwerpunkt «Interventionelle Schmerztherapie (SSIPM)».

Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept, das die gezielte Fortbildung der Kandidatin / des Kandidaten in interventioneller Schmerztherapie regelt.

Spezifische Definitionen

Kategorie A
Pain Training Center – A (1 year)
Kategorie B
Pain Clinic – B (1 year)
Kategorie C
Pain Consultation – C (6 months)

Antrag

Möchten Sie als SSIPM-Weiterbildungsstätte anerkannt werden? Reichen Sie einfach Ihren schriftlichen Antrag ein – zusammen mit:

Die anerkannten Weiterbildungsstätten

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eHnv - Établissements Hospitaliers du Nord Vaudois

LOGAlgos

Dolomed AG Montreux

Dolomed AG Grenchen

Dolomed AG Bern

Schulthess Klinik

Stadtspital Triemli

Spital Wallis / HĂ´pital du Valais

HĂ´pital de Morges

Centro per la Terapia del Dolore EOC

Rheuma- und Schmerzzentrum Frauenfeld

Spital Lachen AG

Nehmen Sie am
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Dokumentieren Sie Behandlungsverläufe systematisch und tragen Sie zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der interventionellen Schmerzmedizin in der Schweiz bei.

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