Für das strukturierte Erlernen der festgelegten Interventionen ist eine mindestens 12 Monate (aufteilbar in 2 × 6 Monate) dauernde Fortbildungsperiode an von der SSIPM anerkannten Weiterbildungsstätten obligatorisch.
Anerkennung
Als Weiterbildungsstätten für die interventionellen Techniken können Spitäler, Kliniken, Zentren und Praxiseinrichtungen der Fachrichtungen Anästhesiologie, Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Rheumatologie anerkannt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
Kader & Tutorat
Kaderärztin / Kaderarzt, Tutorin / Tutor mit interdisziplinärem Schwerpunkt «Interventionelle Schmerztherapie (SSIPM)».
Fortbildungskonzept
Fortbildungskonzept, das die gezielte Fortbildung der Kandidatin / des Kandidaten in interventioneller Schmerztherapie regelt.
Spezifische Definitionen
Antrag
Möchten Sie als SSIPM-Weiterbildungsstätte anerkannt werden? Reichen Sie einfach Ihren schriftlichen Antrag ein – zusammen mit:
Nehmen Sie am
SSIPM-Register teil
Dokumentieren Sie Behandlungsverläufe systematisch und tragen Sie zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der interventionellen Schmerzmedizin in der Schweiz bei.
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