GUT INFORMIERT ENTSCHEIDEN

Aufklärungs­pflicht

Ihre Rechte als Patient – erfahren Sie, welche Informationen Ihnen vor einer interventionellen Schmerzbehandlung zustehen.

Aufklärungspflicht

Die ärztliche Aufklärungspflicht: Ein Fundament der Patientenautonomie

Die ärztliche Aufklärung ist kein reiner Formalismus, sondern die rechtliche und ethische Voraussetzung für jede medizinische Behandlung. Ohne eine wirksame Einwilligung (Informed Consent) stellt selbst ein kunstgerecht ausgeführter Eingriff rein rechtlich eine Körperverletzung dar. Ziel der Aufklärung ist es daher, den Patienten in die Lage zu versetzen, eine selbstbestimmte Entscheidung über seinen Körper zu treffen.

Sinn und Zweck der Aufklärung

  • Wahrung der Patientenautonomie: Der Patient bestimmt selbst, was mit seinem Körper geschieht.
  • Vertrauensbasis: Sie fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
  • Rechtssicherheit

Die Arzt-Patienten-Beziehung baut auf Vertrauen auf. Der Patient muss so viel Vertrauen haben, dass er in der Lage ist, alle Fragen stellen zu können. Die vom Arzt erteilten Antworten müssen vollumfänglich befriedigen.

Der allgemeine Ablauf einer Aufklärung vor einem Eingriff

Eine rechtswirksame Aufklärung muss bestimmten formalen und inhaltlichen Kriterien genügen:

  • Das persönliche Gespräch:
    Die Aufklärung muss grundsätzlich im persönlichen Gespräch durch den behandelnden Arzt (oder einen qualifizierten Vertreter) erfolgen. Ein reines Überreichen von Merkblättern oder Videos reicht nicht aus, diese dienen nur der Unterstützung.
  • Rechtzeitigkeit:
    Der Patient muss rechtzeitig aufgeklärt werden – das heisst, er muss genügend Bedenkzeit haben, um das Für und Wider abzuwägen. Bei elektiven (geplanten) Interventionen sollte dies mindestens einen Tag vor dem Eingriff geschehen. Idealerweise noch früher.
  • Verständlichkeit:
    Die Aufklärung muss in einer für den Laien verständlichen Sprache erfolgen (Verzicht auf unverständliche medizinische Fachbegriffe). Bei Sprachbarrieren muss ggf. ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
  • Dokumentation

Die vier Kerninhalte der Patientenaufklärung

Jedes Aufklärungsgespräch muss zwingend folgende vier Bereiche abdecken:

1. Diagnose und Sinn (Indikationsaufklärung)

Dem Patienten muss verständlich gemacht werden, welche Erkrankung oder welcher Befund vorliegt und warum die vorgeschlagene Maßnahme (sei es eine Operation, eine Therapie oder eine Medikation) medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Auch die Folgen einer Nichtbehandlung müssen aufgezeigt werden.

2. Ablauf und Risiken (Verlaufs- und Risikoaufklärung)

Ablauf: Wie genau läuft der Eingriff oder die Therapie ab? Was kommt auf den Patienten zu?

Risiken: Es muss über typische, spezifische und auch über seltene, aber schwerwiegende Risiken (z. B. Lähmungen, Infektionen, Tod) aufgeklärt werden, die für die Entscheidung von Bedeutung sein könnten.

3. Alternativen (Alternativenaufklärung)

Gibt es andere medizinisch sinnvolle Methoden, die zu einem ähnlichen Ziel führen, aber andere Risiken oder Belastungen mit sich bringen? Der Arzt darf nicht nur seine bevorzugte Methode anpreisen, sondern muss echte Alternativen (z. B. konservative vs. operative Therapie) fair darstellen.

4. Wichtige Punkte für das Verhalten (Sicherungsaufklärung)

Hierunter fallen Verhaltenshinweise für den Patienten, um den Heilungserfolg nicht zu gefährden (z. B. Nüchternheit vor dem Eingriff, Einnahme von Medikamenten, Verbot des Autofahrens, Schonzeiten).

Besonderheiten bei schmerzmedizinischen Interventionen

Die Schmerzmedizin (z. B. Infiltrationen, Nervenblockaden, epidurale Injektionen oder die Implantation von Schmerzpumpen / Rückenmarksstimulatoren) nimmt bei der Aufklärung eine Sonderrolle ein. Da es sich hierbei häufig um elektive Eingriffe (Wunscheingriffe zur Lebensqualitätsverbesserung, keine akute Lebensgefahr) handelt, sind die Anforderungen an die Aufklärungstiefe besonders hoch.

Spezifische Risiken im Fokus

Bei interventionellen Schmerztherapien (z. B. wirbelsäulennahen Spritzen) muss aufgrund der Nähe zum Nervensystem über ganz spezifische Risiken aufgeklärt
werden:

  • Nervenschädigungen:
    therapiebedingte Missempfindungen, Lähmungserscheinungen.
  • Infektionen:
    z. B. Epiduralabszess oder Meningitis bei rückenmarksnahen Verfahren.
  • Blutungen:
    Hämatome im Spinalkanal, die auf Nerven drücken können.
  • Unbeabsichtigte Durapunktion:
    führt zu starkem postpunktionellem Kopfschmerz.

Die «Erfolglosigkeit» als Aufklärungspunkt

Wichtiger Punkt in der Schmerzmedizin: Der Arzt muss den Patienten explizit darüber aufklären, dass eine schmerzmedizinische Intervention keine Erfolgsgarantie hat. Es besteht das Risiko, dass der Schmerz trotz technisch perfekter Durchführung fortbesteht oder sich in seltenen Fällen (z. B. durch Chronifizierung oder Nervenreizung) sogar verschlimmert.

Alternativen im multidisziplinären Kontext

Gerade in der Schmerzmedizin ist die Alternativenaufklärung essenziell. Bevor invasive Verfahren oder Operationen durchgeführt werden, müssen nicht-invasive Alternativen besprochen werden:

  • Multimodale Schmerztherapie: Kombination aus Physiotherapie, Psychotherapie und Medikation.
  • Konservative medikamentöse Anpassungen
  • Komplementärmedizinische Ansätze

Ihre Rechte im Überblick

Diagnose und Befund

Ihr Arzt muss Ihnen verständlich erklären, welche Diagnose vorliegt und welche Befunde erhoben wurden.

Behandlungsoptionen

Sie haben das Recht, über alle verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten informiert zuwerden – auch über Alternativen.

Risiken und Nebenwirkungen

Vor jedem Eingriff müssen Sie übermögliche Risiken, Komplikationen und Nebenwirkungen aufgeklärt werden.

Ablauf des Eingriffs

Der genaue Ablauf der geplanten Behandlung muss Ihnen schrittweise und verständlich erklärt werden.

Erfolgsaussichten

Realistische Erwartungen: Ihr Arzt informiert Sie über die Erfolgswahrscheinlichkeit und mögliche Einschränkungen.

Recht auf Bedenkzeit

Sie dürfen sich Zeit nehmen, bevor Sie Ihre Einwilligung geben. Ausnahmen gelten nur in Notfällen.

Gesetzliche Grundlage

Art. 10a des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (HFG) sowie Art. 28 ZGB regeln die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten.

Checkliste für Ihr Arztgespräch

Was genau wird bei dem Eingriff gemacht?

Welche Alternativen gibt es?

Welche Risiken und Nebenwirkungen sind möglich?

Wie lange dauert die Genesung?

Was passiert, wenn ich den Eingriff nicht durchführen lasse?

Wie viele solcher Eingriffe haben Sie bereits durchgeführt?

Ist der Arzt SSIPM-zertifiziert?

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