AufklärungsÂpflicht
Ihre Rechte als Patient – erfahren Sie, welche Informationen Ihnen vor einer interventionellen Schmerzbehandlung zustehen.
Die ärztliche Aufklärungspflicht: Ein Fundament der Patientenautonomie
Die ärztliche Aufklärung ist kein reiner Formalismus, sondern die rechtliche und ethische Voraussetzung für jede medizinische Behandlung. Ohne eine wirksame Einwilligung (Informed Consent) stellt selbst ein kunstgerecht ausgeführter Eingriff rein rechtlich eine Körperverletzung dar. Ziel der Aufklärung ist es daher, den Patienten in die Lage zu versetzen, eine selbstbestimmte Entscheidung über seinen Körper zu treffen.
Sinn und Zweck der Aufklärung
Die Arzt-Patienten-Beziehung baut auf Vertrauen auf. Der Patient muss so viel Vertrauen haben, dass er in der Lage ist, alle Fragen stellen zu können. Die vom Arzt erteilten Antworten müssen vollumfänglich befriedigen.
Der allgemeine Ablauf einer Aufklärung vor einem Eingriff
Eine rechtswirksame Aufklärung muss bestimmten formalen und inhaltlichen Kriterien genügen:
Die vier Kerninhalte der Patientenaufklärung
Jedes Aufklärungsgespräch muss zwingend folgende vier Bereiche abdecken:
1. Diagnose und Sinn (Indikationsaufklärung)
Dem Patienten muss verständlich gemacht werden, welche Erkrankung oder welcher Befund vorliegt und warum die vorgeschlagene Maßnahme (sei es eine Operation, eine Therapie oder eine Medikation) medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Auch die Folgen einer Nichtbehandlung müssen aufgezeigt werden.
2. Ablauf und Risiken (Verlaufs- und Risikoaufklärung)
Ablauf: Wie genau läuft der Eingriff oder die Therapie ab? Was kommt auf den Patienten zu?
Risiken: Es muss über typische, spezifische und auch über seltene, aber schwerwiegende Risiken (z. B. Lähmungen, Infektionen, Tod) aufgeklärt werden, die für die Entscheidung von Bedeutung sein könnten.
3. Alternativen (Alternativenaufklärung)
Gibt es andere medizinisch sinnvolle Methoden, die zu einem ähnlichen Ziel führen, aber andere Risiken oder Belastungen mit sich bringen? Der Arzt darf nicht nur seine bevorzugte Methode anpreisen, sondern muss echte Alternativen (z. B. konservative vs. operative Therapie) fair darstellen.
4. Wichtige Punkte für das Verhalten (Sicherungsaufklärung)
Hierunter fallen Verhaltenshinweise für den Patienten, um den Heilungserfolg nicht zu gefährden (z. B. Nüchternheit vor dem Eingriff, Einnahme von Medikamenten, Verbot des Autofahrens, Schonzeiten).
Besonderheiten bei schmerzmedizinischen Interventionen
Spezifische Risiken im Fokus
Die «Erfolglosigkeit» als Aufklärungspunkt
Alternativen im multidisziplinären Kontext
Patienteninformation & Einwilligungserklärung
Ihre Rechte im Überblick
Diagnose und Befund
Ihr Arzt muss Ihnen verständlich erklären, welche Diagnose vorliegt und welche Befunde erhoben wurden.
Behandlungsoptionen
Sie haben das Recht, über alle verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten informiert zuwerden – auch über Alternativen.
Risiken und Nebenwirkungen
Vor jedem Eingriff müssen Sie übermögliche Risiken, Komplikationen und Nebenwirkungen aufgeklärt werden.
Ablauf des Eingriffs
Der genaue Ablauf der geplanten Behandlung muss Ihnen schrittweise und verständlich erklärt werden.
Erfolgsaussichten
Realistische Erwartungen: Ihr Arzt informiert Sie über die Erfolgswahrscheinlichkeit und mögliche Einschränkungen.
Recht auf Bedenkzeit
Sie dürfen sich Zeit nehmen, bevor Sie Ihre Einwilligung geben. Ausnahmen gelten nur in Notfällen.
Gesetzliche Grundlage
Art. 10a des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (HFG) sowie Art. 28 ZGB regeln die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten.
Checkliste für Ihr Arztgespräch
Was genau wird bei dem Eingriff gemacht?
Welche Alternativen gibt es?
Welche Risiken und Nebenwirkungen sind möglich?
Wie lange dauert die Genesung?
Was passiert, wenn ich den Eingriff nicht durchführen lasse?
Wie viele solcher Eingriffe haben Sie bereits durchgeführt?
Ist der Arzt SSIPM-zertifiziert?